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   FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01   

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https://dejure.org/2002,20109
FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01 (https://dejure.org/2002,20109)
FG München, Entscheidung vom 22.01.2002 - 6 K 2571/01 (https://dejure.org/2002,20109)
FG München, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 6 K 2571/01 (https://dejure.org/2002,20109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungsmöglichkeit bei schuldhaft nicht geltend gemachtem Haushaltsfreibetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderungsmöglichkeit bei schuldhaft nicht geltend gemachtem Haushaltsfreibetrag; Einkommensteuer 1998

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Änderungsmöglichkeit bei schuldhaft nicht geltend gemachtem Haushaltsfreibetrag - Einkommensteuer 1998

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.06.1984 - VI R 181/80

    Nichtbeachtung ausdrücklich gestellter Fragen im Steuererklärungsvordruck ist

    Auszug aus FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01
    Lege man die von der Klägerseite angesprochene Pflichtverletzung des FA zugrunde, so würde auch das nicht zum Ausschluss des Verschuldens der Klägerin führen, weil sie eine Änderung zu ihren Gunsten begehre (Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 29. November 1995 IX 103/91, EFG 1996, 166; und des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BStBl II 1984, 693 ).

    Unterlässt er dies, so handelt er regelmäßig dann grob fahrlässig, wenn er - wie im Streitfall geschehen - deswegen eine im Steuererklärungsvordruck ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (vgl. Urteile des BFH in BStBl II 1984, 693 ; und vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ; sowie des Niedersächsischen FG in EFG 1996, 166).

  • BFH, 01.10.1993 - III R 58/92

    Wird nachträglich bekannt, daß der Steuerpflichtige nicht erklärte Einkünfte aus

    Auszug aus FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01
    Unterlässt er dies, so handelt er regelmäßig dann grob fahrlässig, wenn er - wie im Streitfall geschehen - deswegen eine im Steuererklärungsvordruck ausdrücklich gestellte, auf einen ganz bestimmten Vorgang bezogene Frage nicht beachtet (vgl. Urteile des BFH in BStBl II 1984, 693 ; und vom 1. Oktober 1993 III R 58/92, BStBl II 1994, 346 ; sowie des Niedersächsischen FG in EFG 1996, 166).
  • BFH, 16.03.2000 - IV R 3/99

    Offenbare Unrichtigkeit bei verletzter Amtsermittlungspflicht?

    Auszug aus FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01
    Ob ein mechanisches Versehen oder ein die Berichtigung nach § 129 AO ausschließender Tatsachen- oder Rechtsirrtum vorliegt, ist jeweils nach den Verhältnissen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 16. März 2000 IV R 3/98, BFHE 191, 236, BStBl II 2000, 372 , unter Abschn. II B 1 der Urteilsgründe, m. w. N.).
  • BFH, 25.11.1983 - VI R 8/82

    Unterlassen eines Einspruchs kann ein dem Steuerberater zuzurechnendes grobes

    Auszug aus FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01
    Grob fahrlässig handelt auch ein Steuerpflichtiger, der einen Rechtsbehelf nicht erhebt, obwohl sich ihm dieser hätte aufdrängen müssen (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1983 VI R 8/82, BStBl II 1984, 256 ).
  • FG Niedersachsen, 29.11.1995 - IX 103/91

    Anforderungen an die Gewährung von Ausbildungsfreibeträgen; Voraussetzungen für

    Auszug aus FG München, 22.01.2002 - 6 K 2571/01
    Lege man die von der Klägerseite angesprochene Pflichtverletzung des FA zugrunde, so würde auch das nicht zum Ausschluss des Verschuldens der Klägerin führen, weil sie eine Änderung zu ihren Gunsten begehre (Urteile des Niedersächsischen Finanzgerichts - FG - vom 29. November 1995 IX 103/91, EFG 1996, 166; und des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. Juni 1984 VI R 181/80, BStBl II 1984, 693 ).
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